Lieferungsbedingungen

Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, auch bei Frankolieferungen.

Für Beschädigungen und Verluste, welche die Ware auf dem Transport erleidet, kommen wir nicht auf.

 Verpackung

Verpackung, soweit sie aus Papier oder Karton besteht, wird nicht gesondert berechnet.

Sonstige Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

 Lieferfrist

Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur unter Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen.

 Mengentoleranz

Wir sind grundsätzlich berechtig, Über- oder Unterlieferungen bis zu 10 % vorzunehmen.

Über- oder Unterlieferungen von Vorlieferanten, die nach deren AGB zulässig sind, berechtigen uns zu Über- oder Unterlieferungen im gleichen Umfang.

 Mängelrüge

Die Waren sind unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln.

Beanstandungen sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware zulässig.

Sie müssen, um wirksam zu sein, durch eingeschriebenen Brief erfolgten und die Mängel genau bezeichnen.

Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch dann, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind.

Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen.

Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden.

Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gerügt werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Ware das Werk verlassen hat, bei uns durch eingeschriebenen Brief eintrifft.

Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gerügt werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Ware das Werk verlassen hat, bei uns durch eingeschriebenen Brief eintrifft.

Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen von Farben und Bronzen, sowie für die Beschaffenheit von Klebung, Lackierung etc., Haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.

 Skizzen, Entwürfe und sonstige Vorarbeiten

Werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

 Urheberrecht

Für die Prüfung des Urheberrechtes ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

Das Urheberrecht und das Recht zur Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen u. dergl. verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei uns.

 Eigentumsvorbehalt

Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn sie vom Auftraggeber bezahlt sind.

Soweit Werkzeugkosten angegeben sind, beruhen diese Angaben auf einer Schätzung.

Reicht der geschätzte Betrag nicht aus, so sind wir berechtigt, den tatsächlichen Aufwand zu berechnen.

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns unser Eigentum mit den Rechten des § 449 BGB.

 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Traunstein